ApplicationProfiles/ProfileReviewCriteria
2008-01-29 13:15
KIM-Zertifizierung
Ziel der KIM-Zertifizierung ist es, die Interoperabilität zwischen Metadatenanwendungen zu unterstützen, indem die KIM-Arbeitsgruppe Interoperable Metadatenprofile (KIM-AG IM) [KIM-MISSION] Anwendungsprofile aus dem deutschsprachigen Raum nach Prinzipien der Konformität mit Interoperabilitätsmodellen prüft und bewertet. Als Interoperabilitätsmodell wird das Dublin Core Abstract Model (DCAM) zugrundegelegt [2]. @@@Footnotes on DCAM, etc.
Die hier vorliegende Evaluierungsrichtlinie hat folgende Aufgaben:
- sie dient dazu, die Gutachten zu systematisieren,
- sie macht transparent, welche Anforderungen KIM an ein Anwendungsprofil hat,
- sie macht transparent, worauf die Entscheidungen der Gutachter beruhen.
Der Evaluierungsprozeß gestaltet sich in folgender Reihenfolge:
1. Auf der Grundlage der hier vorliegenden Evaluierungsrichtlinie wird ein Anwendungsprofil von den Mitgliedern der KIM-AG IM geprüft.
2. Die KIM-AG IM erstellt ein Gutachten, in dem sie darlegt, inwieweit die Evaluierungskriterien in dem Anwendungsprofil umgesetzt wurden.
3. Die KIM-AG IM erstellt eine Empfehlung hinsichtlich der Zertifizierung,
- in der sie diese Empfehlung begründet,
- in der sie ggf. weitere Empfehlungen zur Verbesserung des AP ausspricht.
4. Die KIM-AG IM gibt Gutachten und Empfehlungen an die KIM- Geschäftsstelle weiter.
5. Die KIM-Geschäftsstelle zertifiziert das Anwendungsprofil oder informiert die "Antragsteller" das und warum das vorgelegte Profil nicht ziertifiziert wurde.
6. Im Falle der Zertifizierung eines Anwendungsprofils, werden Gutachten und Empfehlungen auf den KIM-Seiten veröffentlicht. Wird das Profil nicht zertifiziert, so werden Gutachten und Empfehlung nur an die "Antragsteller" weitergegeben, um diesen die Möglichkeit zu geben, zu den Ausführungen der Gutachter Stellung zu beziehen und ggf. die vorgeschlagenen Änderungen vorzunehmen.
Gegenstand der Evaluierung
Im Rahmen der KIM-Zertifizierung ist ein Anwendungsprofil ein Dokument (oder ein Paket aus mehreren Dokumenten), das eine spezifische Metadatenanwendung detailiert beschreibt, damit die Metadaten auch außerhalb der lokalen Anwendung (z.B. in anwendungsübergreifenden Portalen) wiederverwendet werden können. Ein gutes Profil spezifiziert die Wiederverwendbarkeit vom Standpunkt:
- eines "Informationsanbieters", der Metadaten unterschiedlichen Ursprungs in seine lokale Anwendung einbinden will,
- eines Entwicklers, der auf der Grundlage eines vorliegenden Profils weitere Anwendungen erstellen will.
Eine detaillierte Dokumentation setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen.
- Beschreibung der Zielsetzung und des Geltungsbereichs der Anwendung,
- Beschreibung der funktionellen Anforderungen der Anwendung,
- Darstellung der Entitäten, die im Rahmen der Anwendung beschrieben werden, im Form eines Datenmodells,
- Beschreibung der verwendeten Elemente in Form eines Beschreibungssatzprofils,
Diese Komponente müssen in sich und untereinander schlüssig sein. Außerdem wird unterschieden zwischen empfohlenen und verpflichtenden Merkmalen. Verpflichtende Merkmale sind eine unumgänglich Voraussetzung für die Zertifizierung.
Evaluierungskriterien
Zielsetzung und Geltungsbereich des Anwendungsprofils
Zielsetzung und Geltungsbereich eines Anwendungsprofils sollen beschrieben werden. Dabei sind Ziele und Anwendungsbereiche in Hinblick auf folgendes zu definieren:
- Ist die Zielgruppe, die das Anwendungsprofil nutzen soll, benannt und beschrieben? (empfohlen)
- Sind die Entitäten, die beschrieben werden sollen, benannt? (verpflichtend)
- Ist der Kontext beschrieben, in dem das Anwendungsprofil verwendet wird oder verwendet werden kann? (verpflichtend)
- Sind die Organisationen und Individuen identifiziert, die an der Entwicklung des Profils beteiligt waren? (empfohlen)
- Sind Absprachen, Richtlinien oder Absichten, die die zukünftige Entwicklung und Pflege des Profils betreffen, genannt? (empfohlen)
Funktionelle Anforderungen des Profils
Die Dokumentation muss die Funktionen beschreiben, die das Anwendungsprofil im Hinblick auf die verschiedenen beschriebenen Objekte, Anwendungen und Benutzerbedürfnisse erfüllt. Diese funktionellen Anforderungen sollten als allgemeine Funktionen (wie Finden, Identifizieren, Auswählen ...) formuliert werden, können aber auch als spezifischere Funktionen detaillierter beschrieben werden. Das Anwendungsprofil muss die funktionellen Anforderungen in Hinblick auf folgendes definieren:
- Sind die funktionellen Anforderungen genannt? (verpflichtend)
- Entspricht das Beschreibungssatzprofil den genannten funktionellen Anforderungen? (verpflichtend)
Modell der beschriebenen Entitäten
Das Anwendungsprofil muss ein (wenn auch einfaches) Datenmodell bereitstellen, das die zu beschreibenden Entitäten und die Beziehungen zwischen diesen Entitäten beschreibt. Das Datenmodell kann in graphischer Form (z.B. als ein oder mehrere UML-Klassen-Diagramme) oder als Text dargestellt werden. Das Anwendungsprofil kann auch auf ein extern formuliertes Datenmodell als Basis verweisen. In Hinblick auf das Datenmodell muss folgendes definiert werden:
- Bietet das Profil ein schlüssiges Datenmodell? (verpflichtend)
- Basiert das Anwendungsprofil auf einem extern formulierten Datenmodell? (empfohlen)
In diesem Fall muss das Anwendungsprofil folgendes klar identifizieren:
- Ist das externe Datenmodell, das verwendet wird, genannt?
(verpflichtend)
- Sind Abweichungen des Profils von dem zitierten externen
Datenmodell genannt? (verpflichtend)
Beschreibungssatzprofil
Im Beschreibungssatzprofil werden die für das Anwendungsprofil geltenden Terme und Wertevokabulare dokumentiert und definiert. Die verwendeten Terme und Wertevokabulare müssen mit den funktionellen Anforderungen des vorliegenden Anwendungsprofils in Einklang stehen [s. Kapitel FUNKTIONELLE ANFORDERUNGEN] und ausreichend dokumentiert sein. Eine ausreichende Beschreibung besteht aus:
-- URI des Terms -- Definition des Terms -- Beschaffenheit des Terms im Rahmen des Modells
Als Best-Practice werden das "Dublin Core Collections Application Profile" (DCCAP) [DCCAP] und Eprints [EPRINTS] empfohlen.
Terme und Wertevokabulare müssen außerdem "DCAM-konform" sein, d.h. sie müssen der im DCAM und RDF-Modell definierten Typologie der Terme als Eigenschaften und Klassen zugeordnet werden können [DC-RDF]. Grundlage für die Evaluierung der Terme und Wertvokabulare ist der Metadaten-Term- Entscheidungsbaum [BAUM].
Terme und Wertevokabulare können neu deklariert oder aus bereits vorhandenen Vokabularen übernommen werden.
Extern definierte Terme
Es wird empfohlen, Terme aus bereits vorhandenen Vokabularen (insbesondere Standards) zu verwenden.
Im Rahmen der Evaluierung wird folgendes geprüft:
- Sind die extern definierten Terme DCAM-konform? (verpflichtend)
Die Konformität wird anhand des Metadaten-Term-Entscheidungsbaums [BAUM]
geprüft.
- Sind diese Terme in den Vokabularen, aus denen sie übernommen wurden, adäquat definiert und deklariert? (verpflichtend)
Die Terme müssen ausreichend definiert und deklariert werden - minimalerweise in Form einer Webseite oder eines RDF-Schemas, idealerweise mit beiden. Als Best-Practice wird das "DCMI-Collections Application Profile" (DCCAP) [DCCAP] empfohlen.
- Sind die aus anderen Vokabularen verwendeten Terme im vorliegenden Beschreibungssatzprofil derart definiert und annotiert, dass die Semantik des Terms im vorliegenden Beschreibungssatzprofil der Semantik des Originalumfelds nicht widerspricht? (verpflichtend)
Die Semantik eines Terms, der aus einer anderen Anwendung übernommen wird, darf nicht in Widerspruch stehen zu der Semantik, die dieser Term im Originalumfeld hat. Die Nutzungsrichtlinien des vorliegenden Beschreibunssatzprofils dürfen den Geltungsbereich des Terms zwar semantisch verfeinern, aber nicht ausweiten.
- Sind semantische Verfeinerungen/Einschränkungen des Terms einheitlich und korrekt angegeben? (verpflichtend)
Falls im vorliegenden Beschreibungssatzprofil eine semantische Verfeinerung/Einschränkung eines wiederverwendeten Terms vorgenommen wurde, so ist diese ausreichend zu dokumentieren.
Profilspezifische Terme
Können Terme nicht aus bereits vorhandenen Vokabularen übernommen werden, dann werden sie für die vorliegende Anwendung neu deklariert.
Im Rahmen der Evaluierung wird folgendes geprüft:
- Sind die neu deklarierten Terme DCAM-konform? (verpflichtend)
Die Konformität wird anhand des Metadaten-Term-Entscheidungsbaums [BAUM] geprüft.
- Sind die neu deklarierten Terme im vorliegenden Beschreibungssatzprofil adäquat definiert und deklariert? (verpflichtend)
Die Terme müssen ausreichend definiert und deklariert werden - minimalerweise in Form einer Webseite oder eines RDF-Schemas, idealerweise mit beiden. Als Best-Practice wird das "DCMI Collections Application Profile" (DCCAP) [DCCAP] empfohlen.
Extern definierte Wertevokabulare und Kodierungsschemas
Es wird empfohlen, Wertevokabulare und Kodierungsschemas aus bereits vorhandenen Vokabularen (insbesondere Standards) zu übernehmen.
Im Rahmen der Evaluierung wird folgendes geprüft:
- Sind die aus anderen Vokabularen verwendeten Wertevokabulare und Kodierungsschemas DCAM-konform? (verpflichtend)
Die Konformität wird anhand des Metadaten-Term-Entscheidungsbaums [BAUM] geprüft.
- Sind diese Wertevokabulare und Kodierungsschmas in den Vokabularen, aus denen sie übernommen wurden, adäquat definiert und deklariert? (verpflichtend)
Die Wertevokabulare und Kodierungsschemas müssen ausreichend definiert und deklariert werden - minimalerweise in Form einer Webseite oder eines RDF-Schemas, idealerweise mit beiden. Als Best Practice wird das "DCMI-Collections Application Profile" (DCCAP) [DCCAP] empfohlen.
- Sind die aus anderen Vokabularen verwendeten Wertevokabulare und Kodierungsschemas im vorliegenden Beschreibungssatzprofil derart definiert und annotiert, dass die Semantik im vorliegenden Beschreibungssatzprofil der Semantik des Originalumfelds nicht widerspricht? (verpflichtend)
Die Semantik von Wertevokabularen und Kodierungsschemas, die aus einer anderen Anwendung übernommen wurden, darf nicht in Widerspruch stehen zu der Semantik, die diese im Originalumfeld haben. Die Nutzungsrichtlinien des vorliegenden Beschreibunssatzprofils dürfen den Geltungsbereich zwar semantisch verfeinern, aber nicht ausweiten.
- Sind semantische Verfeinerungen/Einschränkungen der Wertevokabulare und Kodierungsschemas einheitlich und korrekt angegeben? (verpflichtend)
Falls im vorliegenden Beschreibungssatzprofil eine semantische Verfeinerung/Einschränkung von Wertevokabularen und Kodierungsschemas aus anderen Vokabularen vorgenommen wurde, so ist diese ausreichend zu dokumentieren.